Die theoretische Prüfung wird am PC durchgeführt.
Prüfung in einer Fremdsprache möglich, aber bitte nachfragen und Genehmigung durch Landratsamt erforderlich.
Die Fragen bleiben wie bisher gewohnt.
Natürlich können Sie von uns CD`s mit dem amtlichen Fragenkatalog erhalten.
Begleitendes Fahren ab 17
Das begleitende Fahren ab 17 im gesamten Bundesgebiet.
Betrifft nur die Klassen B und BE.
Es muss mindestens eine Person namentlich benannt werden,die dann begleitet.
Wichtig: Es handelt sich dabei um eine Prüfbescheinigung.(Nur für das Bundesgebiet gültig) Ohne den oder die eingetragenen Begleitpersonen darf kein Fahrzeug der Klasse B oder BE geführt werden!
Die Begleitperson ist kein Hilfsfahrlehrer sondern Beifahrer und darf somit nicht eingreifen.
BF 17 in Österreich
Prüfbescheinigungen für BF 17 sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands gültig. Österreich hat eine ähnliche Ausbildung. Nennt sich L 17(Lenkberechtigung). Das heißt man darf mit der Prüfbescheinigung BF17 nun auch in Österreich fahren. Selbstverständlich müssen Inhaber der Prüfbescheinigung auch in Österreich von einer in der Prüfbescheinigung genannten Person begleitet werden, wenn sie Fahrzeuige der Klasse B fahren. Auf andere Staaten kann diese Regelung
nicht übertragen werden!
Schutzkleidung
Fährt ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung, es kommt zu einem Unfall, bei welchem er verletzt wird, kann das Schmerzensgeld gekürzt werden.
Ein Urteil des Oberlandesgericht Brandenburg
Abgasuntersuchung
Ab Januar 2010 werden Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zusammengelegt. Das heißt es gibt nur noch eine Untersuchung. Die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen gibt es nicht mehr. Die alte Plakette wird entfernt und durch eine Reparaturplakette ersetzt.
Winterreifenpflicht
Seit 4. Dezember 2010 müssen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis - oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein. Winterreifen sind Reifen mit dem MuS Symbol oder mit Alpenpiktogramm mit Schneeflocke. Ganzjahresreifen gelten auch als Winterreifen.
Im Gesetzestext werden Kraftfahrzeuge angesprochen. Das heißt, es gilt auch für Zweiräder!!
Führerscheinklassen
Ab Januar 2013 werden die Führerscheinklassen geändert. Dabei ändert sich der Zugang bei den Zweiradklassen.
Kurz: Erhöhung der Leistung beim Einsteigermotorrad. Kein prüfungsfreier Aufstieg in unbegrenzte Klasse.
Mehr zum späteren Zeitpunkt.
Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen kann kommen.
Damit ist es möglich zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem Kennzeichen zu fahren.
Zum Beispiel: Das Zweitfahrzeug oder Wohnmobil, Oldtimer usw.
Das Kennzeichen besteht aus drei Teilen. Ein Teil bleibt am Fahrzeug, ein aufsteckbares Zusatzteil macht es für das zweite Fahrzeug gültig. Leider weniger als ursprünglich gedacht! Es gibt keineSteuerersparnis und auch nur sehr wenig Nachlaß bei der Versicherung. Ab 01.07.2012 kommt es. Aber leider kein Vorteil. Nur Kosten bei der An/Ummeldung!
Rückdatierung
Bei der Hauptuntersuchung gibt es keine Rückdatierung mehr.
Hat man den Termin für die Hauptuntersuchung am Fahrzeug versäumt und läßt diese später machen, so gibt es keine Rückdatierung mehr. Allerdings sollten die Kosten für die Untersuchung ab dem zweiten Monat höher werden.