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Füherschein Klasse L |
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Ab 16 Jahre.
- Zugmaschinen für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft mit einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h.
- Sowie Zugmaschinen mit Anhängern dann ist die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.
- Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h .
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